Indikationen und kontraindikationen
|
| Basiskuraufenthalt | Wiederholter Kuraufenthalt | ||
---|---|---|---|---|---|
I/1 | Bösartige Tumoren – Brusttumoren, Prostatetumoren | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Innerhalb von 12 Monaten nach Absetzen der Krebsbehandlung (mit Ausnahme der langfristigen Hormontherapie)
Verlängerung möglich |
| ||
| Zuschuss-Heilkur |
| Aufenthaltsdauer 14/21 Tage | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Frauenarzt, klinischer Onkologe, Urolog |
|
| Basiskuraufenthalt | Wiederholter Kuraufenthalt | ||
---|---|---|---|---|---|
II/1 | Symptomatische ischämische Herzerkrankung | ||||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage | Aufenthaltsdauer 21 Tage | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Internist, Kardiologe, Hausarzt oder Rehabilitationsarzt | |||
II/2 | Zustand nach Myokardinfarkt | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Verlängerung möglich |
| ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Internist, Kardiologe oder Rehabilitationsarzt | |||
II/3 | Hypertensive Krankheit II. bis III. Grad der hypertensiven Erkrankung | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Hypertension III. Grad kompliziert durch ICHS, chronisches Herzversagen, CMP, TIA, chronische Niereninsuffizienz aufgrund vaskulärer Nephrosklerose. Verlängerung möglich |
| ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Hypertensive Krankheit refraktär | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Internist, Kardiologe oder Rehabilitationsarzt | |||
II/4 | Erkrankungen der Gliedmaßenarterien auf der Basis von atherosklerotischen II b oder entzündlicher Basis | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Erkrankungen der Gliedmaßenarterien auf der Basis von atherosklerotischen II b | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Erkrankungen der Gliedmaßenarterien auf der Basis von atherosklerotischen II b Innerhalb von 18 Monaten nach dem Beginn des Basisaufenthaltes, wenn invasive Behandlung nicht möglich ist. | ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges, wenn invasive Behandlung nicht möglich ist | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Angiolog, internista nebo rehabilitační lékař | |||
II/5 | Funktionelle Störungen peripherer Blutgefäße und Zustände nach Thrombosen, chronisches lymphatisches Ödem | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Funktionelle Störungen peripherer Blutgefäße als Berufskrankheiten im Rahmen einer anderen Rechtsvorschrift, die eine Liste von Berufskrankheiten enthält Frühestens in 3 Monaten nach akutem Stadium |
| ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges.
| Aufenthaltsdauer 21 Tage | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Angiologe, Internist, Kardiologe, Arbeitsarzt oder Rehabilitationsarzt | |||
II/6 | Zustände nach herzchirurgischen Eingriffen wie: Klappenersatz durch Bioprothese oder Metallprothese, Klappenrekonstruktion, Vorhofseptumdefekte oder -kammern, chirurgische Myokardrevaskularisation - Koronararterien-Bypass (CABG), angeborene Herzfehler bei Erwachsenen, linksventrikuläre Abflussoperation, Ösophagus-Chirurgie, Thorax-Aorten-Chirurgie | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Direkte Verlegung aus der Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus) oder innerhalb von 3 Monaten nach der Operation Verlängerung möglich |
| ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Innerhalb von 12 Monaten nach dem Beginn des Basisaufenthaltes | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Kardiochirurg, Kardiologe oder Rehabilitationsarzt | |||
II/7 | Zustände nach perkutaner transluminaler Koronarangioplastie (PTCA) | ||||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Innerhalb von 3 Monaten nach perkutaner transluminaler Koronarangioplastie (PTCA) |
| ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Kardiochirurg, Kardiologe oder Rehabilitationsarzt | |||
II/8 | Zustände nach Rekonstruktion und Revaskularisierung des Arteriensystems außerhalb des Herzens und der Brustaorta. Zustände nach perkutener transluminaler Angioplastie | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Zustände nach Rekonstruktion und Revaskularisierung des Arteriensystems außerhalb des Herzens innerhalb von 4 Monaten nach der Operation. |
| ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
4 bis 12 Monate nach nach perkutaner transluminaler Angioplastie. |
| ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Angiologe, Chirurg, Internist, Kardiologe oder Rehabilitationsarzt | |||
II/9 | Zustände nach Herztransplantation | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Direkte Verlegung aus einer Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus) oder innerhalb von 12 Monaten nach der Operation Verlängerung möglich | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Innerhalb von 12 Monaten nach dem Beginn des Basisaufenthaltes | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Kardiochirurg, Kardiologe oder Rehabilitationsarzt |
In indizierten Fällen 14 Tage
Die Indikationsliste für die Kurrehabilitationsbehandlung wird zum Bestandteil des Gesetzes Nr. 1/2015, durch das das Gesetz Nr. 48/1997 Slg. über die gesetzliche Krankenversicherung geändert wird. Hier sind die Grundregeln für die Kurversorgung enthalten.
|
| Basiskuraufenthalt | Wiederholter Kuraufenthalt | ||
---|---|---|---|---|---|
IV/1 | Diabetes mellitus | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Zustände mit Komplikation (Mikroangiopathie und Makroangiopathie, Neuropathie) |
| ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Zustände mit Komplikation (Mikroangiopathie und Makroangiopathie, Neuropathie). | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Diabetologe, Endokrinologe oder Rehabilitationsarzt |
In indizierten Fällen 14 Tage
Die Indikationsliste für die Kurrehabilitationsbehandlung wird zum Bestandteil des Gesetzes Nr. 1/2015, durch das das Gesetz Nr. 48/1997 Slg. über die gesetzliche Krankenversicherung geändert wird. Hier sind die Grundregeln für die Kurversorgung enthalten.
|
| Basiskuraufenthaltt | Wiederholter Kuraufenthalt | ||
---|---|---|---|---|---|
VI/2 | Polyneuropathie mit paretischen Erscheinungen | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Schlaffe Lähmung 0. bis 3. Klasse Muskeltest und nachweisbare Beeinträchtigung durch Elektromyographie (EMG)
Verlängerung möglich | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Schlaffe Lähmung 0. bis 3. Klasse Muskeltest und nachweisbare Beeinträchtigung durch Elektromyographie (EMG)
Verlängerung möglich | ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt
| Neurologe oder Rehabilitationsarzt
|
| ||
VI/3 | Wurzelsyndrome mit Reiz- und Aussterbensyndrom | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Unmittelbar nach Krankenhausaufenthalt in der neurologischen oder Rehabilitationsklinik (bis 3 Monate nach Krankenhausende) oder bei nicht nachweisbarer Besserung nach 6 Wochen dauernder ambulanter Rehabilitation, die die Indikation zur Neurochirurgie oder Spondyloschirurgie ausschloss.
Verlängerung möglich |
| ||
| Zuschuss-Heilkur |
| Aufenthaltsdauer 21 Tage | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt
| Neurochirurg, Neurologe oder Rehabilitationsarzt
| |||
VI/6 | Neurochirurg, Neurologe oder Rehabilitationsarzt | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Überdauernde Paresen mit allmählicher Anpassung der Funktionen.
Verlängerung möglich | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Innerhalb von 36 Monaten nach dem Anfang des Basisaufenthaltes, falls schwere bis mittlere Parese überdauert und wenn es die Voraussetzung für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes gibt.
Verlängerung möglich | ||
| Zuschuss-Heilkur |
| Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt
| Neurochirurg, Neurologe, Spondylochirurg, Orthopäde, Rehabilitationsarzt
| |||
VI/8 | Primäre, sekundäre und degenerative Nervenerkrankungen | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Verlängerung möglich | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Verlängerung möglich | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt
| Neurologe nebo Rehabilitationsarzt
| |||
VI/9 | Syringomyelie s paretischen Erscheinungen | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage | Aufenthaltsdauer 21 Tage
1 x innerhalb von 24 Monaten | ||
| Zuschuss-Heilkur |
| Aufenthaltsdauer 21 Tage | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt
| Neurologe nebo Rehabilitationsarzt
| |||
VI/11 | Parkinson-Krankheit (nicht im Zusammenhang mit Parkinson-Syndrom und sekundärem extrapyramidalem Syndrom zur Behandlung von Psychopharmaka) | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Falls es die Voraussetzung für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes und Aufrechterhaltung der Selbstversorgung gibt.
1 x innerhalb von 24 Monaten | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Neurologe oder Rehabilitationsarzt |
In indizierten Fällen 14 Tage
Die Indikationsliste für die Kurrehabilitationsbehandlung wird zum Bestandteil des Gesetzes Nr. 1/2015, durch das das Gesetz Nr. 48/1997 Slg. über die gesetzliche Krankenversicherung geändert wird. Hier sind die Grundregeln für die Kurversorgung enthalten.
|
| Basiskuraufenthalt | Wiederholter Kuraufenthalt | ||
---|---|---|---|---|---|
VII/1 | Rheumatoide Arthritis I. - IV. Bewertungsstufen rheumatoider Arthritis einschließlich juveniler Arthritis, kontinuierlich in der ambulanten Behandlung behandelt | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Behandlung ab II. Krankheitsstadium mit funktionellen Beeinträchtigungen der Klasse b.
Možnost prodloužení. | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Behandlung ab II. Krankheitsstadium mit funktionellen Beeinträchtigungen der Klasse b.
Verlängerung möglich | ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Erkrankung ohne vorherige Exazerbation und Behandlung im Falle niedrigerer Krankheitsstadien als Stadium II mit funktioneller Beeinträchtigung der Klasse b. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Erkrankung ohne vorherige Exazerbation und Behandlung im Falle niedrigerer Krankheitsstadien als Stadium II mit funktioneller Beeinträchtigung der Klasse b | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Rehabilitationsarzt oder Rheumatologe | |||
VII/2 | Ankylosierende Spondylitis (Morbus Bechterew), kontinuierlich in der ambulanten Behandlung behandelt | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Ab II. Krankheitsstadium mit funktioneller Beeinträchtigung der Klasse b., in systematischer Behandlung des Rheumatologen oder Rehabilitationsarztes
Verlängerung möglich | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Ab II. Krankheitsstadium mit funktioneller Beeinträchtigung der Klasse b., in systematischer Behandlung des Rheumatologen oder Rehabilitationsarztes
Verlängerung möglich | ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | Aufenthaltsdauer 21 Tage | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Rehabilitationsarzt der Rheumatologe | |||
VII/3 | Andere seronegative Spondarthritis kontinuierlich in der ambulanten Behandlung behandelt (Psoriasis-Arthritis, Reiter-Syndrom, Enteropathie, reaktive - Parainfluenza), sekundäre Arthritis, kontinuierlich in der ambulanten Behandlung behandelt | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Beeinträchtigung der Wirbelsäule II. und höhere Stadien gemäß der Klassifikation für ankylosierende Spondylitis. Chronische Arthritis der peripheren Gelenke auf Grund von Funktionsstörungen Klasse II b. Stadieneinstufung für rheumatoide Arthritis.
Verlängerung möglich | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Beeinträchtigung der Wirbelsäule II. und höhere Stadien gemäß der Klassifikation für ankylosierende Spondylitis. Chronische Arthritis der peripheren Gelenke auf Grund von Funktionsstörungen Klasse II b. Stadieneinstufung für rheumatoide Arthritis.
Verlängerung möglich | ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Rehabilitationsarzt oder Rheumatologe | |||
VII/4 | Extraartikuläres Rheuma, kontinuierlich in der ambulanten Behandlung behandelt, Diffuse Bindegewebeerkrankung, kontinuierlich in der ambulanten Behandlung behandelt (systemischer Lupus erythematodes, Sklerodermie, Polymyositis, Dermatomyositis, Sjögren-Syndrom und andere überlappende Syndrome) | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Verlängerung möglich | Aufenthaltsdauer 28 Tage
In Remission. Verlängerung möglich 1 x innerhalb von 24 Monaten | ||
| Zuschuss-Heilkur |
| Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Rehabilitationsarzt oder Rheumatologe | |||
VII/6 | Schmerzsyndrome von Sehnen, Sehnenscheiden, Bursa, Ansätzen, Muskeln oder Gelenken (einschließlich Erkrankungen, die durch Vibrationseffekte und durch langfristige, übermäßige, einseitige Überlastung verursacht wurden, als Berufskrankheit gemäß einer anderen gesetzlichen Regelung, die eine Liste von Berufskrankheiten enthält) | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Berufskrankheiten nach einer anderen Rechtsvorschrift, durch die die Berufskrankheitsliste festgelegt wird. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Berufskrankheiten nach einer anderen Rechtsvorschrift, durch die die Berufskrankheitsliste festgelegt wird. Innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Basisaufenthaltes. | ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Orthopäde, Traumatologe, Rehabilitationsarzt oder Arbeitsarzt | |||
VII/7 | Coxarthrose, Gonarthrose in kontinuierlicher Ambulanzbehandlung durch den Orthopäden und den Rehabilitationsarzt | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Ab dem III. Grad der Krankheitsbeurteilung nach Kellgren. Ab dem II. Grad der Funktionserkrankung b, wenn es sich um schmerzhafte Form mit häufigen Exazerbationen und schneller Progression oder um wiederholte Entzündungsirritationen handelt.
Verlängerungsmöglichkeit. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Ab dem III. Grad der Krankheitsbeurteilung nach Kellgren. Ab dem II. Grad der Funktionserkrankung b, wenn es sich um schmerzhafte Form mit häufigen Exazerbationen und schneller Progression oder um wiederholte Entzündungsirritationen handelt. | ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges, wenn die kontinuierliche Rehabilitationsbehandlung in der Ambulanz nicht effizient ist. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
I. - II. Grad der Erkrankung, wenn die kontinuierliche Ambulanzbehandlung nicht effizient ist, unter der Voraussetzung der Reduzierung der langzeitigen Pharmakotherapie oder der Verschiebung der Operationsbehandlung. Zustände kontraindiziert zur Operation, wenn die kontinuierliche Ambulanzbehandlung nicht effizient ist. | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Orthopäde, Traumatologe, Rehabilitationsarzt oder Rheumatologe | |||
VII/8 | Schmerzhafte Form mit häufigen Exazerbationen. | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Schmerzhafte Form mit häufigen Exazerbationen. | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Wenn es sich um schmerzhafte Form mit häufigen Exazerbationen und schneller Progression oder handelt um wiederholte Entzündungsirritationen handelt; je unter der Voraussetzung der Beweglichkeitsverbesserung und der Erhaltung der Selbstversorgung. 1x im Laufe von 24 Monaten. | ||
| Zuschuss-Heilkur |
| Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges, wenn die kontinuierliche Ambulanzbehandlung nicht effizient ist, unter der Voraussetzung, dass die langzeitige Pharmakotherapie reduziert wird. | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Orthopäde, Rehabilitationsarzt oder Rheumatologe | |||
VII/9 | Chronisches vertebragenes algisches Syndrom des funktionellen Ursprungs in kontinuierlicher Rehabilitationsbehandlung in der Ambulanz | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Chronisches vertebragenes algisches Syndrom des funktionellen Ursprungs in direkter Anknüpfung an die stationäre Behandlung (innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der stationären Behandlung) oder Fälle, die keine Besserungsanzeichen zeigen, nach 6 Wochenkontinuierlicher Rehabilitationsbehandlung in der Ambulanz.
Verlängerungsmöglichkeit. |
| ||
| Zuschuss-Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges. |
| ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt | Rehabilitationsarzt | |||
VII/10 | Zustände nach orthopädischen Operationen unter Anwendung des Ersatzgelenks | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Unverzüglich, sobald der Zustand die Belastung mit Kurrehabilitation ermöglicht, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Verletzung oder Operation, bei Komplikationen nach der Operation innerhalb von 6 Monaten nach der Operation.
Verlängerungsmöglichkeit. |
| ||
| Zuschuss-Heilkur |
| Aufenthaltsdauer 21 Tage | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt |
Neurochirurg, Neurologe, Orthopäde, Rehabilitationsarzt oder Traumatologe | |||
VII/11 | Zustände nach Verletzungen des Bewegungsapparats und nach orthopädischen Operationen, einschließlich der Zustände nach Operationen von Wirbelknochenplatten und Stenosen des Wirbelsäulenkanals, wenn die kontinuierliche Rehabilitationsbehandlung in der Ambulanz oder auf dem Bett nicht effizient ist. | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Unverzüglich, sobald der Zustand die Belastung mit der Kurrehabilitation ermöglicht, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Verletzung oder Operation, bei Komplikationen nach der Operation innerhalb von 12 Monaten nach der Operation.
Možnost prodloužení. | Aufenthaltsdauer 28 Tage
Spätestens innerhalb von 24 Monaten nach der Operation von Wirbelknochenplatten, Stenosen des Wirbelsäulenkanals oder Verletzung bei andauernder schwerer Bewegungsstörung und Begrenzung der Selbstversorgung, wenn die Annahme besteht, dass sich der Gesundheitszustand verbessert. | ||
| Zuschuss-Heilkur |
| Aufenthaltsdauer 21 Tage
Sonstiges beim Syndrom des Versagens der Operationsbehandlung (FBS). | ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt |
Neurochirurg, Neurologe, Orthopäde, Rehabilitationsarzt oder Traumatologe | |||
VII/11 | Zustände nach Beinamputation, Aktivitätsgrad 1 bis 4, wenn der Versicherte mit Prothese ausgestattet wird | ||||
| Komplexe Heilkur | Aufenthaltsdauer 21 Tage
innerhalb von 12 Monaten nach der Operation. |
| ||
| Zuschuss-Heilkur |
|
| ||
| Spezialist, der Heilkur empfiehlt |
Chirurg, Internist, Orthopäde oder Rehabilitationsarzt |
In indizierten Fällen 14 Tage
Die Indikationsliste für die Kurrehabilitationsbehandlung wird zum Bestandteil des Gesetzes Nr. 1/2015, durch das das Gesetz Nr. 48/1997 Slg. über die gesetzliche Krankenversicherung geändert wird. Hier sind die Grundregeln für die Kurversorgung enthalten
- Mensch-zu-Mensch übertragbare Infektionskrankheiten und Bazillenträgerschaft. Falls eine Krankheit, die für Kurpflege indiziert wurde, mit Tuberkulose der Atemwege oder mit einer anderen Form der Tuberkulose verbunden ist, kann die Kurpflege nur nach einer ordnungsgemäßen Beendigung der Behandlung mit Antituberkulotika und mit Zustimmung des Pneumologen beantragt und genehmigt werden.
- Alle Krankheiten in akutem Stadium und die Zustände, bei denen die Destabilisierung des Gesundheitszustandes begründet erwarten kann.
- Klinische Anzeichen für Kreislaufversagen, dies betrifft nicht die Indikationen der Gruppe II maligne Arrhythmie und permanente Hypertension über 120 mm Hg diastolischen Druck.
- Zustände nach einer tiefen Thrombose innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Krankheit, Zustände nach oberflächlicher Thrombophlebitis bis 6 Wochen nach dem Ende der Krankheit.
- Wiederholte profuse Blutung jeglicher Ätiologie in den letzten 12 Monaten, die Behandlung ist nach einer positiven Stellungnahme des Hämatologen möglich.
- Kachexie jeglicher Ätiologie, die intensive Rehabilitation unmöglich macht (BMI niedriger als 16,5). Dies betrifft nicht die Indikationsgruppe IX und XXIX – Anorexie.
- Bösartige Tumore während und nach der Behandlung mit klinisch nachweisbaren Anzeichen der Krankheitsaktivität. Es werden die Fälle nicht kontraindiziert, wenn nachweisbare Anzeichen der Progression nicht bestehen oder wenn die Progression der bösartigen Erkrankung langsam und langfristig ist und der Charakter der bösartigen Erkrankung für indizierte Kurpflege einer anderen parallelen Erkrankung kein Hindernis ist. Langfristige hormonelle Antikrebs-Therapie stellt keine Kontraindikation dar. Onkologische bösartige Erkrankung innerhalb von 2 Jahren nach dem Ende der Behandlung stellt die Kontraindikation für die Verwendung der natürlichen Heilquelle – natürliches Radonmineralwasser dar.
- Nicht kompensierte Epilepsie. Bei einem Versicherten mit Epilepsie kann die Behandlung auf Grund einer positiven Stellungnahme des Neurologen geleistet werden, der den Versicherten wegen Epilepsie in Dispensairebetreuung hat. Für die Indikationsgruppe VI und XXVI stellt Epilepsie keine Kontraindikation dar.
- Aktive Anfälle oder Phasen von Psychosen und psychische Störungen mit asozialen Symptomen oder einer verminderten Möglichkeit der Kommunikation oder mit Unfähigkeit, Heilverfahren und innere Ordnung der Gesundheitseinrichtung einzuhalten, transiente Verwirrungszustände, Demenz. Die verminderte Möglichkeit der Kommunikation stellt keine Kontraindikation bei der Indikationsgruppe VI im Falle der CNS Affektion dar, bei den Indikationsgruppen IX, XXVI und XXIX, falls dies zum Bestandteil des Krankheitsbildes wird, wenn der psychische Zustand die Kurbehandlung ermöglicht.
- Alkoholabhängigkeit und Abhängigkeit von Suchtmitteln. Dies betrifft nicht die Kurbehandlung, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt nach der Operation stattfindet und diese Kurbehandlung zum untrennbaren Bestandteil der postoperativen Versorgung wird.
- Nikotinabhängigkeit bei den Versicherten mit Indikationen der Gruppe II, III/1, III/2, IV, V. Dies betrifft nicht die Kurbehandlung, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt nach der Operation stattfindet und diese Kurbehandlung zum untrennbaren Bestandteil der postoperativen Versorgung wird.
- Harninkontinenz II. und III. Grad und Stuhlinkontinenz. Dies gilt nicht für die Indikationsgruppe der Krankheiten VI, VIII/3, XXVI, XXVIII/1, XXVIII/2, XXVIII/6. Anus praeternaturalis (Stoma) stellt keine Kontraindikation der Kurbehandlung dar, sie beschränkt nur die Durchführung von Kurbehandlungen.
- Schwangerschaft.